Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle, auch zukünftige Angebote und Aufträge. Entgegenstehenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung erkennt der Besteller nochmals unsere AGB als alleinverbindlich an.
1.2 Unsere Angebote sowie etwa in Katalogen, Rundschreiben, Preislisten etc. enthaltenen Angaben sind unverbindlich und freibleibend. Ebenso sind die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. An allen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung eines Auftrages unverzüglich an uns zurückzugeben.
1.3 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Nebenabsprachen und Zusicherungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
1.4 Für Vollkaufleute gilt Warstein als Erfüllungsort und Warstein als Gerichtsstand vereinbart. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung. Warstein ist auch Gerichtsstand, soweit der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
2. Preise
2.1 Alle Preise gelten ab Werk einschließlich Verladung, jedoch ausschließlich Verpackung, ohne Versicherung und ohne Montage, sowie jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
2.2 Wir sind an Angebotspreise, die nicht Festpreise sind, nur für einen Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsabschluss gebunden.
2.3 Festpreise haben nur dann Gültigkeit, wenn sie als solche von uns schriftlich anerkannt und in Verbindung mit einer zeitlichen Absprache über Aufnahme und Abschluss der Arbeiten vereinbart wurden.
2.4 Alle Preise gelten nur bei ungeteilter Bestellung des angebotenen Objektes und bei ununterbrochener Montage mit anschließender Inbetriebnahme.
2.5 Alle Preise verstehen sich für normale Arbeitszeit und Arbeitsleistung. Für Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden die tariflichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.
3. Zahlung
3.1 Mangels besonderer Vereinbarung ist bei Aufträgen über 10.000 Euro die Zahlung ohne jeden Abzug frei an unsere Bankverbindung wie folgt zu leisten:
• 1/3 Anzahlung nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung,
• 1/3 bei Meldung der Versandbereitschaft,
• 1/3 30 Tage netto nach Lieferung.
Bei Aufträgen unter 10.000 Euro ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Service- und Montageabrechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
3.2 Ist der Besteller Kaufmann, sind wir berechtigt, Verzugszinsen mindestens in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung von Verzugsschaden bleibt davon unberührt.
3.3 Akzepte und Kundenwechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3.4 Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ernsthaft in Frage stellen oder wird ein Scheck bzw. ein Wechsel nicht eingelöst, so werden sämtliche offenstehenden Forderungen sofort fällig. Wir sind dann ebenfalls berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Darüber hinaus können wir die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Waren untersagen sowie die Rückgabe verlangen.
3.5 Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüche ist nicht statthaft. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen solcher Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
4. Lieferzeit
4.1 Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Abnehmer zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang der Anzahlung gemäß Absatz 3.1.
4.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder bei Eigenabholung die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
4.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung etc. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten.
4.4 Werden Versand oder Montage auf Wunsch des Abnehmers verzögert, sind wir berechtigt, dem Abnehmer nach Ablauf eines Monats nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Lagerung entstandenen Kosten zu berechnen, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat.
4.5 Wir sind berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren Ablauf anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Abnehmer mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.
4.6 Verzögern sich Aufnahme, Fortführung oder Abschluss von Arbeiten aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, und schafft er keine Abhilfe, so können wir bei Aufrechterhaltung des Vertrages Schadensersatz verlangen oder dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung setzen und erklären, dass wir nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen vor. Wird Vorbehaltsware vom Käufer veräußert oder weiterverarbeitet, wozu er nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt ist, so tritt der Besteller schon jetzt, ohne dass es noch einer späteren Erklärung bedarf, seine Kauf- bzw. Werklohnforderungen aus der Weiterveräußerung mit allen Nebenrechten an uns ab.
5.2 Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache wird die neue Sache unser Eigentum. Wird Vorbehaltsware mit Ware verbunden, die nicht in unserem Eigentum steht, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis der Warenwerte.
5.3 Bei Einbau von Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten tritt der Besteller schon jetzt die gegen den Dritten entstehenden Vergütungsansprüche in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab.
6. Montagen und Services
Unsere AGB gelten auch für Montagen und Services, deren Vergütung gegen besondere Berechnung entsprechend unserer Service-/Montagekostensätze erfolgt. Hierzu erforderliche Hilfskräfte und Geräte sind vom Besteller kostenlos nach Absprache zu stellen.
7. Gefahrenübergang und Abnahme
7.1 Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Besteller über, auch wenn Teillieferung erfolgt. Dies gilt auch dann, wenn wir die Versandkosten oder die Anlieferung und Aufstellung der Ware übernommen haben.
7.2 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr auf den Besteller über, wenn die Ware versandbereit gemacht wurde. Auf Verlangen sind wir jedoch verpflichtet, die Ware auf Kosten des Abnehmers zu versichern.
7.3 Eine nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften vorgesehene förmliche Abnahme des Gegenstandes findet an einem von uns hierfür zu bestimmenden Zeitpunkt und Ort statt. Der Gegenstand gilt, ohne dass es einer ausdrücklichen Abnahme bedarf, spätestens mit seiner Ingebrauchnahme als abgenommen, unbeschadet der Rechte des Bestellers aus Abschnitt 8.
8. Gewährleistungsansprüche
8.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle Leistungen sowie für eingebautes Material 6 Monate ab Auslieferung am Bestimmungsort. Dies gilt auch dann, wenn die Anlage aus Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind, bei Auslieferung noch nicht in Betrieb genommen werden kann.
8.2 Wird die von uns gelieferte Anlage im Mehrschichtbetrieb betrieben, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf 3 Monate.
8.3 Offensichtliche Mängel unserer Leistungen muss der Besteller unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Auslieferung, schriftlich anzeigen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung entbunden.
8.4 Mangelhafte Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl entweder auszubessern oder neu zu liefern soweit sie innerhalb von 6 Monaten ab Auslieferung nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Werkstoffe oder mangelhafter Ausführung unbrauchbar werden oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Etwa ersetzte Teile werden unser Eigentum.
8.5 Kann ein Fehler nicht beseitigt werden, ist der Kunde dazu berechtigt, Wandlung oder Minderung geltend zu machen. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden, sind ausgeschlossen, es sei denn, uns wird Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen.
8.6 Für das Ersatzteil und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate. Sie läuft aber mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand.
8.7 Von jeder Gewährleistung sind ausgeschlossen: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung des Kunden verursacht wurden. Schäden durch höhere Gewalt sowie Verschleiß bei Überbeanspruchung, durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung sowie Schäden durch außergewöhnliche mechanische, chemische, elektrische oder atmosphärische Einflüsse, soweit sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
9. Rücktritt
9.1 Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird oder wenn bei Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat.
9.2 Falls wir in Verzug geraten, kann der Besteller nach Ablauf einer uns gesetzten und für uns angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen für den Zeitraum, in dem der Besteller von uns eine Vertragsstrafe verlangt.
10. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die restlichen Bestimmungen dennoch wirksam. Etwa unwirksame Bestimmungen werden durch diejenigen wirksamen ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen. Entsprechendes gilt bei etwaigen Regelungslücken.
Stand: 01.11.2024